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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 22/2024
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Informationen - VG

In der Sitzung des Stadtrates Ebern vom 20.09.2012 wurde die Organisation von Unterhaltsmaßnahmen an Gewässern III. Ordnung behandelt. Die Gewässer III. Ordnung sind alle wasserführenden Bäche im Gebiet der Stadt Ebern mit Ausnahme der Baunach.

Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind keine Gewässer im Sinne des BayWG (Art. 1). Ebenso sind Entwässerungsgräben von Wegen und Straßen Bestandteil dieser Wege und Straßen und damit keine Gewässer.

Die Kommunen bzw. Unterhaltungszweckverbände sind zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich sowohl auf die Gewässerfläche bei Mittelwasser, als auch auf die Gewässerrandstreifen (Uferböschung).

Sobald ein Anlieger an einem wasserführenden Bach beispielsweise eine Gehölzpflege (z. B. Fällung) durchführen möchte, sind das in der Regel Maßnahmen im Aufgabenbereich der unterhaltspflichtigen Kommune. Aufgrund dessen müssen solche Maßnahmen rechtzeitig vor Ausführung bei der Stadt Ebern angezeigt werden.

Die Anmeldung der Gehölzpflege hat dabei bis spätestens zum 15. November 2024 zu erfolgen. Anschließend müssen die geplanten Maßnahmen vor Ort durch die Verwaltung eingesehen und mit dieser abgestimmt werden. Die Holzauszeichnung erfolgt durch die Stadt Ebern. Dabei ist die unterhaltspflichtige Kommune auch berechtigt, geplante Maßnahmen im Interesse des Gewässerschutzes zu untersagen. Abhängig von Art und Umfang der geplanten Maßnahmen kann auch eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich werden.

Die Stadt Ebern behält sich vor, eigene Unterhaltungsabschnitte an den Gewässern III. Ordnung zu bilden. Gemäß §41 WHG haben die Gewässereigentümer bzw. die Anlieger und Hinterlieger der Ufergrundstücke die Unterhaltsmaßnahmen am Gewässer zu dulden (Duldungspflicht).

Die ordnungsgemäße Gehölzpflege in der freien Natur soll in der Regel nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar stattfinden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Gewässerunterhaltung direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Bauverwaltung Herrn Lang (09531/629-39) oder Frau Barthelmann (09531/629-42).