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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 22/2025
Stadt Ebern
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Informationen - Ebern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

um in Ihrem Wohngebiet für eine gute Lebensqualität zu sorgen, ist es auch von Bedeutung, dass die Straßen und Gehwege regelmäßig gereinigt werden. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass sie selbst verpflichtet sind, die Gehwege und Straßen sowie Entwässerungsrinnen zu reinigen, die an ihren Grundstücken grenzen.

Wir weisen deshalb hierbei auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter, die durch den Stadtrat Ebern erlassen wurde, hin. Zu Ihrer Reinigungsfläche zählen der Geh- bzw. Radweg an Ihrem Grundstück, die Entwässerungsrinne und ein Teil der öffentlichen Straße (§6 der Verordnung). Die Straßen und Gehwege sind einmal in der Woche, an Samstagen und vor Feiertagen zu reinigen.

Damit Ihr Gehweg in einem akzeptablen Zustand bleibt, bitten wir Sie, alle Verunreinigungen, wie Laub, Unkraut, Gras usw., zu entfernen.

Zudem werden Sie gebeten, Unkraut und anderen Schmutz in den Entwässerungsrinnen zu entfernen, denn dadurch kann zum einen die Rinne selbst mit der Zeit beschädigt werden, zum anderen können bei großen Regenereignissen die Straßeneinläufe verstopfen.

Um das Gesamtbild unserer Stadt und der Ortsteile ansprechend zu halten, bitten wir Sie, regelmäßig diese Pflegemaßnahmen, je nach Jahreszeit, durchzuführen. Die gesamte Verordnung dazu kann im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern eingesehen oder auf Wunsch auch zugesandt werden. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und bitten Sie um Verständnis.

ub