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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 22/2025
Markt Rentweinsdorf
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Amtliche Bekanntmachungen - Rentweinsdorf

9. Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Rentweinsdorf für den Gemeindeteil Salmsdorf

vom 29.12.1995

Vom 07.10.2025

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rentweinsdorf eine

9. Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

des Marktes Rentweinsdorf für den Gemeindeteil Salmsdorf

vom 29.12.1995

§ 1

§ 9a Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

bis 4,00 m³/h

48,00 €/Jahr

bis 10,00 m³/h

84,00 €/Jahr

Verbundzähler

696,00 €/Jahr

§ 2

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 2,92 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 3

§ 1 dieser Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

§ 2 dieser Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rentweinsdorf, 07.10.2025
Markt Rentweinsdorf
Steffen Kropp
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung

9. Satzung zur Änderung der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rentweinsdorf für den Gemeindeteil Salmsdorf

Der Marktgemeinderat Rentweinsdorf hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 die vorgenannte Satzung beschlossen.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung liegt zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienstzeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, Ebern, Zi.Nr. 2.06 und im Rathaus Rentweinsdorf aus.

Ebern/Rentweinsdorf, 07.10.2025
Markt Rentweinsdorf
Steffen Kropp
Erster Bürgermeister