vom 29.12.1995
Vom 07.10.2025
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rentweinsdorf eine
9. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Marktes Rentweinsdorf für den Gemeindeteil Salmsdorf
vom 29.12.1995
§ 9a Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:
| bis 4,00 m³/h | 48,00 €/Jahr |
| bis 10,00 m³/h | 84,00 €/Jahr |
| Verbundzähler | 696,00 €/Jahr |
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,92 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 1 dieser Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
§ 2 dieser Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
9. Satzung zur Änderung der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rentweinsdorf für den Gemeindeteil Salmsdorf
Der Marktgemeinderat Rentweinsdorf hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 die vorgenannte Satzung beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung liegt zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienstzeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, Ebern, Zi.Nr. 2.06 und im Rathaus Rentweinsdorf aus.