Die Gemeinde Pfarrweisach weist darauf hin, dass
Anträge auf Gewährung einer Jugendförderung für jugendliche Vereinsmitglieder (für die Jugendförderung ist eine Liste der jugendlichen Vereinsmitglieder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr beizufügen)
und
Anträge von den kirchlichen Einrichtungen auf Jugendförderung
(hierfür sind die durchgeführten Aktivitäten, Anzahl und Wohnort der Teilnehmer, Kosten etc. anzugeben)
für das Jahr 2025 bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres gestellt werden können.
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Gemeinderat Pfarrweisach.
Verspätet eingehende Anträge können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Sperber (Tel.: 09531/629-35), E-Mail anna-elisa.sperber@ebern.de.