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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 23/2023
Stadt Ebern
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Amtliche Bekanntmachungen - Ebern

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ebern folgende

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ebern (BGS/EWS) vom 07. November 2017 und der 1. Änderungssatzung vom 30.10.2020

§ 1

§ 9a Abs. 2 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt:

a)

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

(werden nicht mehr verbaut):

bis 5 m3/h  — 48,00 €/Jahr

bis 10 m3/h  — 90,00 €/Jahr

über 10 m3/h  — 180,00 €/Jahr

Verbundzähler bis 60 m³/h  — 696,00 €/Jahr

Verbundzähler über 60 m³/h  — 1.044,00 €/Jahr

b)

bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

bis 4,00 m³/h  —  48,00 €/Jahr

bis 10,00 m³/h  — 90,00 €/Jahr

über 10,00 m³/h  — 180,00 €/Jahr

Verbundzähler bis 100 m³/h  — 696,00 €/Jahr

Verbundzähler über 100 m³/h  —  1.044,00 €/Jahr

§ 2

§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,64 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 3

Inkrafttreten

§ 1 dieser Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

§ 2 dieser Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

Ebern, 30. Oktober 2023
Stadt Ebern
Jürgen Hennemann
Erster Bürgermeister