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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 23/2023
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Information zum Heizungsgesetz

Eins vorweg: Niemand muss fürchten, dass Wirtschaftsminister Habeck kommt, um den alten Ölkessel aus dem Keller zu reißen. Das neue Gebäude-Energiegesetz, das der Bundestag am 8. September beschlossen hat, tastet keine der bestehenden Heizungen an. Aber: Wir wollen bis 2045 klimaneutral werden. Dafür müssen wir heute die Weichen stellen. Wir können nicht so weiter machen wie bisher. Wir sind abhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas, die unsere Atmosphäre aufheizen und die immer teurer werden und uns, der Erde und den nachfolgenden Generationen, teuer kommen.

Das ist Fakt:

Deshalb wurde von der Bundesregierung ein Gesetz gemacht, dass neu eingebaute Heizungen ab 2024 mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das betrifft Heizungen in Neubauten oder grundlegende Erneuerungen – so, wie sie in bestehenden Gebäuden in der Regel alle 25 bis 30 Jahre fällig werden. Schon bisher galt eine Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen, die 30 Jahre oder älter sind. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Wer vor der Frage steht, was er als neue Heizung einbaut, wird abwägen: Wie teuer wird der Betrieb in Zukunft? Wie sicher ist die Versorgung?

Die Kommunen müssen planen

Was ist in meiner Kommune geplant – kommt vielleicht ein Nah- oder Fernwärmenetz, oder kann in absehbarer Zeit Biogas eingespeist werden? Deshalb ist auch die kommunale Wärmeplanung

Bestandteil des Gesetzes. Erst wenn diese Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorliegt, gilt die 65-Prozent-Regel auch bei Bestandsgebäuden (Heizungserneuerung) und bei Neubauten in bestehenden Wohngebieten. Nur in absoluten Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel ab 1. Januar 2024. Kleine Kommunen wie Ebern (unter 100.000 Einwohner) haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, ihre KWP zu erstellen. Dann erst müssen die Hausbesitzer nachweisen, wie sie in Zukunft mindestens 65 % erneuerbare Energien fürs Heizen nutzen wollen.

Der Förderantrag für die KWP wird von der Verwaltung für Ebern und die beiden Mitgliedsgemeinden eingereicht, um die noch in diesem Jahr geltende hohe Förderquote zu nutzen. Wann die Wärmeplanung vorliegt, kann noch nicht gesagt werden.

Wer in der Zwischenzeit seine Heizung erneuern muss, kann also zunächst wieder eine Gasheizung einbauen. Allerdings muss er (oder sie) sich dann beraten lassen, denn ab 2029 muss schrittweise auf klimaneutrale Gase (Biogas, Wasserstoff) umgestellt werden. Das macht durchaus Sinn, dass das Heizungssytem von Fachleuten angeschaut wird, welche Verbesserungen gemacht werden können. Entweder stehen dann Biogas oder Wasserstoff tatsächlich zur Verfügung, oder es müssen die entsprechenden Zertifikate gekauft werden. Wer eine neue klimaneutrale Heizung einbaut, erhält staatliche Zuschüsse. Die beginnen bei 30 % der Investitionskosten.

Anerkannt werden Kosten von bis zu 30.000 Euro. Möglich sind bis zu 70 % (also maximal 21.000 Euro Fördersumme), vor allem für Haushalte, die ein geringes Einkommen haben. 30 % gibt es als Sockelförderung für alle Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, Vermieter und Kommunen. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 Euro im Jahr erhalten weitere 30 %. Wer sich schnell für eine neue Heizung entscheidet, kann einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % erhalten. Den gibt es bis 2028, danach sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Diese drei Förderarten können kombiniert werden bis zu maximal 70 %.

Es gab große Debatten zum Gesetzentwurf, in der ersten Fassung war das Gebäudeenergie-Gesetz unzureichend. Vor allem die SPD-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, das nachgebessert wurde: Die Übergangsfristen wurden verlängert, die Fördermöglichkeiten verbessert und sichergestellt, dass die Investitionskosten nicht voll auf die Mieter umgelegt werden können. Wer Förderung erhält, darf die Mieten danach maximal um 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Die Panikmache und oft bruchstückhafte und falsche Berichterstattung und Parteipropaganda hat viele Bürger verunsichert. Herausgekommen ist jetzt ein Gesetz, das die Notwendigkeiten der Zukunft und die Möglichkeiten berücksichtigt und mit Förderungen hinterlegt und das sozial abfedert. jh