In der letzten Stadtratssitzung Ebern wurde die Kalkulation der Bestattungs- und Friedhofsgebühren von Kämmerer Horst Junge vorgelegt und vorgestellt. Hohe Aufwendungen erfordern die Pflege und der Unterhalt der vorhandenen 15 Friedhöfe im Stadtgebiet. 70 % der auflaufenden Kosten fallen für die Friedhofspflege durch den städtischen Bauhof an, hauptsächlich Personalkosten. Und diese Kosten steigen. Dadurch wurde eine Neufestlegung notwendig. Nicht 70 % der Bauhofkosten bei der Friedhofspflege entfallen auf den städtischen Friedhof (Ebern), sondern 70 % der anfallenden Gesamtkosten für die 15 Friedhöfe im gesamten Stadtgebiet sind Personalkosten des Bauhofes. Es wurde von der Verwaltung keine Aufteilung der Kosten auf einzelne Friedhöfe vorgenommen und geht aus der vorgelegten Kalkulation auch so nicht hervor. Die 15 Friedhöfe stellen eine Einrichtungseinheit dar. So ist es in der Satzung geregelt, die vom Stadtrat beschlossen worden ist. Insofern müssen die Gebühren für die jeweiligen Grabarten auch in allen Friedhöfen gleich sein.
Im Jahr 2023 bestanden die Gesamtkosten für den reinen Friedhofsunterhalt (ohne Leichenhäuser, pflegefreie Gräber, Sargträger), aus denen sich die Grabplatzgebühren errechnen, zu ca. 57 % aus den geleisteten Bauhofstunden (mit Einrechnung der Fahrzeugkosten, ca. 60 %). Es gibt hier keine Trennung der Stunden nach einzelnen Friedhöfen, es erfolgt eine Gesamtkalkulation aller 15 Friedhöfe im Stadtgebiet. Die Behauptung, mit 70 % der Bauhofkosten entfielen auf den städtischen Friedhof (Ebern), wurde in der Diskussion im Stadtrat ohne Grundlage gemutmaßt. „Hier zu versuchen die Ortsteile gegen die Kernstadt aufzubringen, ist der falsche Weg. Das weise ich zurück“, erklärt Bürgermeister Jürgen Hennemann. Es handelt sich um eine Solidargemeinschaft in der gesamten Stadt. Es kann auch nicht stimmen, da der Stadtfriedhof zwar der größte ist, ihm aber 14 Friedhöfe in den Stadtteilen gegenüber stehen, zu denen auch noch teilweise weite Fahrstrecken sind und somit größerer Zeitaufwand entsteht. Auch werden Aufwendungen des Bauhofes im Eberner Friedhof für die pflegefreien Grabanlagen über die Grabgebühren berechnet, eingenommen und fließen nicht in die allgemeine Auflistung mit ein. Zudem wären die Kosten für einzelne Stadtteilfriedhöfe um ein Vielfaches höher, da diese auf die verkauften Grabplätze umgelegt werden müssen, das ginge nur in einer Gesamtbetrachtung.
94 Beerdigungen pro Jahr sind zudem Basis der Kalkulation. Bisher wurde lediglich ein Kostendeckungsgrad von 45 % erreicht. Zuletzt war das Defizit bei den Friedhöfen bei 203.000 Euro. Die letzte Kalkulation erfolgte 2012. Immer wieder sei die Kalkulation verschoben worden. Nach Haushaltsrecht und Vorgabe des Prüfungsverbandes musste eine Neukalkulation erfolgen, da ein Kostendeckungsgrad von 100 % ( kostendeckende Einrichtung) notwendig ist. Die Kalkulation wurde jetzt für 4 Jahre vorgenommen. Es wurden alle Kosten für den laufenden Unterhalt in der neuen Kalkulation berücksichtigt. Sie sind auf Basis der Zahlen aus 2023 in die Kalkulation eingeflossen. Bei dem Unterhalt der Leichenhäuser auf den Friedhöfen sind lediglich 3.600 Euro laufende Kosten pro Jahr berücksichtigt. Sollte eine größere Maßnahme, wie ein undichtes Dach, anfallen, wäre das nicht berücksichtigt und würde zu einem Minus und geringerer Kostendeckung führen. Müsste ein Dach neu gemacht werden, wären allein für ein Leichenhaus 15.000 - 20.000 Euro notwendig. Man hat dies nicht einkalkuliert, um die Nutzungsgebühren für Leichenhäuser nicht noch weiter erhöhen zu müssen. Hier müssen die gesamten anfallenden Kosten auf die Nutzungstage umgelegt werden, daraus ergibt sich die Gebühr von 171 Euro pro Tag Nutzung. Diese wird nicht für Wochenenden und Feiertage berechnet, da hier keine Beerdigungen stattfinden können. Zusätzlich fallen bei Leichenhausnutzung noch Kosten für Reinigung und Kühlung an, für eine Nutzung im Rahmen einer Bestattung lediglich 85 Euro.
Der Aufwand des Bauhofes ist unterschiedlich, da in einigen Stadtteilen durch geringbeschäftigte Bürger, Vereine oder Dorfgemeinschaften die Pflege, oder ein Großteil der Pflege des jeweiligen Friedhofes vor Ort übernommen wird. „Das ist hoch anzurechnen“, so Bürgermeister Jürgen Hennemann, da sonst die Gesamtkosten für Personaleinsatz noch mehr steigen würden. „Vielen Dank für die ehrenamtlichen Stunden und die Mithilfe in den Stadtteilen“, so Hennemann. Dadurch ist der Aufwand des Bauhofes unterschiedlich, nimmt aber leider durch den Wegfall ehrenamtlicher Kräfte, die älter werden, zu. „Wir freuen uns über jeden, der nachfolgt und in seinem Ort mithilft.“
Die festgelegten Gebühren der neuen Satzung sind: Bei Neukauf eines Einzelgrabes eine jährliche Gebühr von 64 Euro; für 25 Jahre Ruhezeit (bei Sargbestattungen) sind 4 Belegungen mit gleichzeitig laufender Ruhefrist (davon höchstens zwei Sargbestattungen) möglich. Ein Doppelgrab kostet 129 Euro pro Jahr; für 25 Jahre Ruhezeit (bei Sargbestattungen) sind 8 Belegungen mit gleichzeitig laufender Ruhefrist (höchstens vier Sargbestattungen) möglich. Ein pflegefreier Urnenplatz am Baum oder in der Wiese (Achtung: Stele im Friedhof Ebern nicht einbegriffen, da höherer Aufwand, extra Kosten) ist für maximal 2 Urnen mit gleichzeitig laufender Ruhefrist und kostet jährlich 73 Euro. „Wir hoffen damit die anfallenden Kosten für unsere Friedhöfe decken zu können.“ Sie müssen als kostendeckende Einrichtungen geführt werden. JH