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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 23/2025
Stadt Ebern
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Aus der Stadtratssitzung

Etliche Finanzthemen standen auf der Tagesordnung. Einlage der Beteiligungen am Regionalwerk Haßberge und der Bürgerwind Bretzenstein in die Bäderbetriebe der Stadt, Verrechnungen vornehmen zu können. Die Jahresabschlüsse mit Prüfbericht der Dr.-Jakob-Löhrsche-Stipendienstiftung für die Jahre 2019-2022, ohne Beanstandungen. Der Abschluss des Jahres 2023, die Haushaltssatzung für 2025 und die Investitionsplanung der Julius-Pfründnerspital-Stiftung. Hier steht die Sanierung des Glockenturms und der Läutanlage an. Die Jahresabschlüsse der Jahre 2022 und 2023 der Stadt und die Entlastung für diese Haushaltsjahre. Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte eine ordnungsgemäße und korrekte Arbeit sowie Buchführung. Alle Punkte wurde einstimmig vom Stadtrat beschlossen.

Wassergebührenkalkulation - Erhöhung der Gebühr

Die Neukalkulation der Wassergebühren für die nächsten drei Jahre stellte Kämmerer Horst Junge vor. Zunächst mit dem Rückblick auf die drei vergangenen Jahre konnte er feststellen, dass trotz Investitionen, ein Überschussbetrag von ca. 143.000 Euro übrig blieb, der auf die neue Kalkulation übertragen wird und den Bürgern so zugute kommt. Die Neukalkulation ergab unter Einschluss der Investitionen für das zweite Standbein, die Verbundleitung von Heubach nach Reutersbrunn zum Anschluss an die FWO, dass höhere Kosten anfallen. Die Löhne für die Beschäftigten und die Energiekosten steigen. Dies wurde einkalkuliert: Ein Kubikmeter Wasser kostet im Abrechnungszeitraum 2026-2028 künftig 2,10 Euro (bisher 1,91 Euro), die Grundgebühr liegt weiterhin gestaffelt ab 48 Euro. Hier gibt es keine Änderung. "Wir liegen mit unseren Wasserpreisen noch im moderaten Bereich gegenüber anderen Wasserversorgern", erklärte Horst Junge. "Und das bei Zukunftsinvestitionen, die wir mit dem Anschluss an die Fernwasserversorgung als Redundanz geschaffen haben", ergänzte Bürgermeister Jürgen Hennemann. Ebern hätte dank des guten Unterhalts und der ständigen Kontrolle durch das Fachpersonal eine hervorragende Wasserversorgung und sei gut für die Zukunft aufgestellt. Er danke dem Wassermeister und seinen Mitarbeitern für ihren täglichen Einsatz.

Verkehrsgutachten für die Altstadt

Beschlossen wurde auch ein Verkehrsgutachten für die Altstadt, was wohl mit rund 40.000 Euro zu Buche schlagen wird - allerdings zu 80 Prozent gefördert von der Regierung von Unterfranken, die ein solches Gutachten auch als sinnvoll erachtet und als Grundlage für eine weitere Sanierungsplanung im Bereich von Marktplatz und Mühlenviertel empfohlen hatte.

Ersatz für TSF-W für die Feuerwehr Unterpreppach

In der letzten Sitzung des Eberner Stadtrates wurde beschlossen, eine Anschaffung zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Wasser für die Feuerwehr Unterpreppach anzugehen. Hier will man "zweigleisig" vorgehen: Die Verwaltung soll einen entsprechenden Zuwendungsantrag für ein Neu- bzw. Vorführfahrzeug bei der Regierung von Unterfranken stellen und im Falle einer Bewilligung das Vergabeverfahren einleiten. Zum Zweiten will man bis zum Eingang des Bewilligungsbescheides den Markt für gebrauchte Fahrzeuge beobachten. Bei einem passenden Angebot bis zu 80.000 Euro darf der Bürgermeister, nach Absprache mit der Feuerwehrführung, das gebrauchte Fahrzeug erwerben. Man habe bereits an einer Zollauktion für ein gebrauchtes Fahrzeug, das mit 36.000 Euro ausgeschrieben war, teilgenommen, konnte aber mit der Angebotsgröße der Stadt nicht den Zuschlag erhalten. Das Fahrzeug wurde mit einem Preis von 120.000 Euro zugeschlagen, ungefähr der doppelte Betrag, den sich die Stadt vorstellte, berichtete Bürgermeister Jürgen Hennemann. Die Feuerwehrfahrzeuge seien alle überteuert. Nachdem der Freistaat Bayern seinen Zuschuss verdoppelt hatte, verdoppelten die Hersteller und der Markt ihre Preise. "So darf das nicht weitergehen, sonst können wir als Gemeinden das nicht mehr finanzieren", so Hennemann. Es sei an der Zeit, dass hier etwas passiert. Der Ansatz der Regierung, durch den Freistaat Fahrzeuge zu beschaffen und den Kommunen anzubieten, sei ein richtiger Ansatz, den andere Bundesländer bereits länger verfolgten.

Angebote von Neufahrzeugen liegen bei über 220.000 Euro, bei einem Vorführfahrzeug müsse man mit ca. 166.000 Euro rechnen, das wäre nach bestimmten Kriterien förderfähig. Eine Förderung von rund 69.000 Euro gibt es. Der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs wird nicht gefördert, kann aber dennoch vorteilhaft sein, da es sofort verfügbar wäre und kein Ausschreibungsverfahren erfolgen müsste. jh