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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 24/2023
Markt Rentweinsdorf
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Amtliche Bekanntmachungen - Rentweinsdorf

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rentweinsdorf folgende

2. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

des Marktes Rentweinsdorf (BGS/EWS)

vom 07. November 2017 und der 1. Änderungssatzung vom 03.11.2020

§ 1

§ 9a Abs. 2 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt:

a) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

(werden nicht mehr verbaut):

bis 5 m³/h  —  60,00 €/Jahr

bis 10 m³/h  —  120,00 €/Jahr

über 10 m³/h  —  240,00 €/Jahr

Verbundzähler bis 60 m³/h —  900,00 €/Jahr

Verbundzähler über 60 m³/h  —  1.200,00 €/Jahr

b) bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

bis 4,00 m³/h  —  60,00 €/Jahr

bis 10,00 m³/h  —  120,00 €/Jahr

über 10,00 m³/h  —  240,00 €/Jahr

Verbundzähler bis 100 m³/h  —  900,00 €/Jahr

Verbundzähler über 100 m³/h  —  1.200,00 €/Jahr

§ 2

§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,78 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 3

Inkrafttreten

§ 1 dieser Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

§ 2 dieser Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ebern/Rentweinsdorf, 07. November 2023
Markt Rentweinsdorf
Steffen Kropp
Erster Bürgermeister