Vom 03.11.2025
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Ebern eine
2. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ebern
vom 28. Oktober 2016 (BGS-WAS)
§ 10 Abs. 1 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:
„Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt 2,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Bekanntmachungsvermerk:
Diese Satzung wurde dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie am 03.11.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, ZiNr. 2.06, zur Einsichtnahme niedergelegt wurde.
Der Hinweis auf die Niederlegung erfolgte zusammen mit dem Text der Satzungsänderung durch Anschlag an der Amtstafel am städt. Ämtergebäude in Ebern.
Zusätzlich wurde die Änderungssatzung auf der gemeindlichen Homepage, sowie im gemeindlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (nichtamtliche Veröffentlichung) veröffentlicht.