Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 24/2025
Stadt Ebern
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen - Ebern

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ebern

vom 28. Oktober 2016 (BGS-WAS)

Vom 03.11.2025

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Ebern eine

2. Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ebern

vom 28. Oktober 2016 (BGS-WAS)

§ 1 (Verbrauchsgebühr)

§ 10 Abs. 1 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Die Gebühr beträgt 2,10 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2 (Inkrafttreten)

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

6

Bekanntmachungsvermerk:

Diese Satzung wurde dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie am 03.11.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, ZiNr. 2.06, zur Einsichtnahme niedergelegt wurde.

Der Hinweis auf die Niederlegung erfolgte zusammen mit dem Text der Satzungsänderung durch Anschlag an der Amtstafel am städt. Ämtergebäude in Ebern.

Zusätzlich wurde die Änderungssatzung auf der gemeindlichen Homepage, sowie im gemeindlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (nichtamtliche Veröffentlichung) veröffentlicht.

Ebern, 03.11.2025
Stadt Ebern
Jürgen Hennemann
Erster Bürgermeister