Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Pfarrweisach folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pfarrweisach für die Gemeindeteile Lohr a.d.B. und Römmelsdorf vom 17. Okt. 2014
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt 2,20 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 1 tritt einen Tag nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft.
Der Gemeinderat Pfarrweisach hat in seiner Sitzung vom 04.11.2025 die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pfarrweisach für die Gemeindeteile Lohr a.d.B. und Römmelsdorf vom 17.10.2014 beschlossen.
Die Satzung wurde dadurch amtlich bekanntgemacht, dass sie am 05.11.2025 im Rathaus Pfarrweisach und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, ZiNr. 2.06, zur Einsichtnahme niedergelegt wurde.
Der Hinweis auf die Niederlegung erfolgte zusammen mit dem Text der Satzungsänderung durch Anschläge an der gemeindlichen Bekanntmachungstafel Pfarrweisach sowie durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Verwaltungsgemeinschaft Ebern.
Zusätzlich wurde die Satzung auf der gemeindlichen Homepage sowie im gemeindlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (nichtamtliche Bekanntmachung) veröffentlicht.