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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 3/2024
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Genehmigung von Ferienwohnungen

Die Umnutzung von „normalen“ Wohnungen in Ferienwohnungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (vgl. Beschluss des BayVGH vom 4. September 2013, Az. 14 ZB 13.6).

Die Besitzer sollen daher prüfen, ob sie für ihre Ferienwohnung bereits über eine entsprechende Baugenehmigung verfügen. Soweit dies nicht der Fall ist, ist ein Bauantrag auf Nutzungsänderung in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Georg (Tel. 09531 629-18, E-Mail: michelle.georg@ebern.de) gerne zur Verfügung. mg