Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySCHFG, Art. 41 KommZG i.V.m. Art. 63 GO erlässt der Schulverband Maroldsweisach folgende Haushaltssatzung:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben |
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| auf | EUR | 632.053 |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben |
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| auf | EUR | 134.800 |
| festgesetzt. |
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Steuersätze - entfällt
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 522.553 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 252 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 2.073,6230 EUR festgesetzt. |
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Maroldsweisach liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Schulverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.