Die Stadt Ebern ist unter anderem für die Betreuung und Pflege des Wohnmobilstellplatzes, sowie einer Vielzahl an Grünflächen, Wegen und Plätzen in der Kernstadt und im gesamten Stadtgebiet zuständig.
Zur Unterstützung unseres Bauhofteams suchen wir
zum 01.04.2024
in Vollzeit.
Die Aufgaben der Stelle sind wie folgt aufgeteilt:
Im Bereich Wohnmobilstellplatz:
Im Bereich Grünpflege:
Ihre Voraussetzungen:
Wir bieten einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Vergütung erfolgt nach EG 2 TVöD. Die Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden und dem Dienst an Wochenenden (u.a. Betreuung Wohnmobilplatz) wird vorausgesetzt. Die Besetzung der Stelle ist in Vollzeit beabsichtigt, kann aber ggfs. auch in Teilzeit (ca. 30 Wochenstunden) erfolgen. Je nach persönlicher Situation kann auch ein individuelles Arbeitszeitmodell vereinbart werden. Sprechen Sie uns an!
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 18.02.2024 mit dem Betreff „Stellenbewerbung Wohnmobilstellplatz/Grünpflege“ an:
Stadt Ebern, Personalverwaltung, Rittergasse 3, 96106 Ebern oder
per E-Mail an job@ebern.de
Für weitere Auskünfte zu der Stelle steht Ihnen Herr Suhl unter TelNr. 09531-62925 gerne zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bevorzugt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 6 Wochen zur Abholung bereit. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen Wir bitten Sie daher, die Bewerbungsunterlagen nur elektronisch (alle Unterlagen in einer einzelnen pdf-Datei) oder in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet. Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.