Alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 02.02.2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. Daraus können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können.
Wenn Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben möchten, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief (roter Umschlag) bis spätestens 23. Februar 2025 (Wahltag), um 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern eingegangen sein muss.
Wenn Sie Ihren Wahlbrief mit der Post versenden möchten, empfiehlt die Deutsche Post diesen spätestens drei Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen oder in einer Filiale der Deutschen Post abzugeben.
Nähere Informationen können Sie dem den Briefwahlunterlagen beigefügten Faltblatt „Bundestagswahl 2025: Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“ entnehmen. Alternativ können Sie sich auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin entsprechend informieren:
www.bundeswahlleiterin.de
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich während den regulären Öffnungszeiten abholen. Dabei können Sie das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Bitte denken Sie bei einer Vorsprache auch an ein gültiges Ausweisdokument.
Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich.
Bitte beachten Sie bei der Abholung von Briefwahlunterlagen auch, dass für die Aushändigung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen an andere Personen als den Wahlberechtigten persönlich eine schriftliche Empfangsvollmacht, die der Wahlberechtige jedem Dritten erteilen kann, notwendig ist. Hierzu können Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Alternativ genügt hier eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder ein Betreuerausweis mit einem entsprechenden Aufgabenkreis.
Um evtl. missbräuchlichen Umgang bei der Briefwahl zu verhindern, darf eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.
Am einfachsten beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Damit gelangen Sie direkt zum Antrag und können die Unterlagen schnell und unkompliziert anfordern.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt über unser Bürgerservice-Portal anfordern.
Besuchen Sie einfach unsere Homepage unter www.ebern.de oder scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet folgenden QR-Code:
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Maximilian Schorn (09531 629-21 / wahl@ebern.de).
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (wahl@ebern.de) mit den folgenden Angaben beantragen:
Familienname, Vornamen
Geburtsdatum
vollständige Wohnanschrift
evtl. abweichende Versandanschrift
Eine telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS sind unzulässig!
Hierzu können Sie das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einwerfen. Die Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen anschließend mit der Post zu.
Bei Fragen zur Bundestagswahl 2025 steht Ihnen das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern gerne zur Verfügung.
| Ansprechpartner | |
| Maximilian Schorn | Lukas Pecht |
| 09531 629-21 | 09531 629-20 |
| wahl@ebern.de | wahl@ebern.de |