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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 3/2025
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Informationen - Ebern

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am Landratsamt (LRA) wurden die Gemeinden von Landrat Schneider aufgefordert, Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zu melden und zu überlegen, welche Tätigkeiten sich in der Gemeinde und in den Vereinen dafür eignen. Schon seit Jahren werden in Bayern Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG konsequent gefördert. Im Februar 2024 hat der Bundesgesetzgeber die Hürden für eine Aufnahme von gemeinnützigen Tätigkeiten weiter abgebaut, womit die Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten erleichtert werden soll.

Innerhalb von Asylunterkünften dienen Arbeitsgelegenheiten der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung. Das wird seit langem auch in Ebern in den Gebäuden der Regierung in der ehemaligen Kaserne so praktiziert. Außerhalb von Asylunterkünften sollen nun Arbeitsgelegenheiten soweit wie möglich, bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Ein Einsatz bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausgeschlossen.

Arbeitsgelegenheiten ermöglichen Leistungsberechtigen nach dem AsylbLG eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit, gleichzeitig fördern sie den Spracherwerb der Geflüchteten durch den Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung. Die Geflüchteten erbringen zudem eine Gegenleistung für die erhaltenen Sozialleistungen, z.B. im Bauhof, bei Hilfs- und Reinigungsarbeiten.

Bedeutend sind auch die persönlichen Vorteile der Geflüchteten, die durch diese besondere Form der Integration entstehen. Der Gesetzgeber sieht in § 5 AsylbLG eine rechtliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Tätigkeit für 0,80 € je Stunde vor, der Landkreis Haßberge macht von dieser Verpflichtung jedoch keinen Gebrauch. Stattdessen soll auf Freiwilligkeit gesetzt werden, um die motivierten und engagierten Leistungsberechtigten möglichst nachhaltig und erfolgreich in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.

Um bei der Vermittlung von freiwilligen Arbeitsgelegenheiten möglichst erfolgreich sein zu können, ist ein Zusammenwirken aller Beteiligten notwendig. Zwar erfolgt die Sachbearbeitung durch die Sozialhilfeverwaltung des LRA Haßberge, Arbeitsbereich AsylbLG, jedoch wurden auch von den Gemeinden Ansprechpartner benannt. Meldungen zu einer möglichen Einsatzstelle oder Personen, die eine Arbeitsgelegenheit aufnehmen möchten können an diese Stellen herangetragen und auf diesem Wege an das LRA Haßberge weitergeleitet werden. Die Stadt Ebern hat zwei Stellen im Bauhof gemeldet, der Bund Naturschutz eine Stelle.

Wir bitten die gemeinnützigen Vereine und Organisationen sich zu überlegen, ob sie Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zur Verfügung stellen wollen.

Sie können sich hierzu gerne an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Hauptverwaltung Herrn Hetzel, Tel. 09531 629-25, wenden. jh