In der neuen Satzung der Stadt wurden folgende Gebühren festgelegt:
Bei Neukauf eines Einzelgrabes mit einer jährlichen Gebühr von 64 Euro, für 25 Jahre Ruhezeit (bei Sargbestattungen). Hier sind 4 Belegungen mit gleichzeitig laufender Ruhefrist (davon höchstens zwei Sargbestattungen) möglich. Also für 25 Jahre 1.600 Euro für 4 mögliche Belegungen.
Ein Doppelgrab kostet 129 Euro pro Jahr, für 25 Jahre Ruhezeit (bei Sargbestattungen). Es sind 8 Belegungen mit gleichzeitig laufender Ruhefrist (höchstens vier Sargbestattungen) möglich. Also für 25 Jahre 3.225 Euro für 8 mögliche Belegungen.
Ein Urnengrab kostet 58 Euro pro Jahr, für 10 Jahre Ruhezeit. Zur Belegung sind maximal 4 Urnen mit gleichzeitig laufenden Ruhefristen möglich. Also Kosten für 10 Jahre 580 Euro für 4 mögliche Belegungen.
Ein pflegefreier Urnenplatz am Baum oder in der Wiese ist für maximal 2 Urnen mit gleichzeitig laufender Ruhefrist (10 Jahre) und kostet jährlich 73 Euro pro Jahr. Also für 10 Jahre 730 Euro für 2 mögliche Belegungen.
Für die Urnenanlage an der Stele im Friedhof Ebern, Ruhefrist 10 Jahre, ebenfalls pflegefrei, kostet für maximal zwei Urnen 125 Euro pro Jahr, da höherer Aufwand erforderlich ist und extra Kosten durch wechselnde Bepflanzung entsteht. Also für 10 Jahre 1.250 Euro für 2 mögliche Belegungen.
Der Urnenplatz in einer Urnennische (Urnenwand), Ruhefrist 10 Jahre, kostet für maximal zwei Urnen 75 Euro pro Jahr. Also für 10 Jahre 750 Euro für 2 mögliche Belegungen.
Ein Urnenplatz auf dem halbanonymen Urnenfeld kostet 26 Euro pro Jahr. Also für 10 Jahre 260 Euro. Ein Urnenplatz auf dem anonymen Urnenfeld kostet 19 Euro pro Jahr. Also für 10 Jahre 190 Euro.
Die einzelnen Gebührensätze wurden nach Grabgröße und jeweiligem Aufwand kalkuliert. Es handelt sich beim Friedhof um eine kostendeckende Einrichtung. Die Einnahmen müssen die Kosten decken. Es sind auf unseren Friedhöfen viele Grabarten im Angebot, die je nach Bedarf gewählt werden können. Weitere Informationen erhalten Sie über die Satzung der öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Ebern (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 29.02.2024 und die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ebern (FGS) vom 25.10.2024 auf der Homepage der Stadt Ebern unter https://www.ebern.de/index.php/satzung-ebn, dort sind sie in Gänze einzusehen. jh