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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 3/2026
Stadt Ebern
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Informationen - Ebern

Der Winterdienst der Stadt Ebern folgt durch den Bauhof nach einem im Bauausschuss der Stadt diskutierten und festgelegten Räum- und Streuplan. Darin werden zwei Kategorien unterschieden. Kategorie 1 wozu Hauptverkehrswege des ÖPNV und gefährlichere Bereiche z. B. Steigungen und Kreuzungen zählen, werden zuerst bedient. Bei besonderen Wetterlagen, z. B. Schnee oder Blitzeis, werden zusätzlich die Bereiche der Kategorie 2 wie z. B. Nebenstraßen, Anliegerwege unterhalten. Diese Sondermaßnahmen werden nach interner Rücksprache vom Bürgermeister angeordnet. Für die durchschnittlich 35 Winterdiensteinsätze pro Jahr hält ca. 200 t Streusalz vor.

Mit Bezug auf die Kosten und die gesetzlichen Anforderungen gibt es nur einen eingeschränkten Winterdienst. Die Festlegung der Kategorien und der zu unterhaltenden Straßen wird im Räum- und Streuplan regelmäßig aktualisiert und in Abstimmung durch Verwaltung und Bauhof neu festgelegt und von den städtischen Gremien beschlossen. Dieses Vorgehen hat sich in den letzten Jahren als effizient und zielführend bewiesen.

Besondere Situation in diesem Winter

Der letzte vergleichbare Winter war 2010/2011, bei dem ähnliche Verhältnisse vorlagen. Die diesjährige Wetterlage mit starkem Schneefall hat längere Einsatzzeiten des Winterdienstes des Bauhofes gefordert und führte dazu, dass zusätzlich Salz bestellt werden musste. Bereits zweimal war es notwendig, Sondermaßnahmen der Kategorie 2 zu fahren, zuletzt in der Woche vom 26.-30.1. Das Team des Bauhofes war mit allen Ressourcen an Fahrzeugen und Mitarbeitenden ununterbrochen im Einsatz, um den außergewöhnlichen Witterungsbedingungen angemessen begegnen zu können.

Der Bauhof der Stadt fährt im Wechsel der Mitarbeitenden Einsätze, damit die Strecken einerseits gut geräumt sind und andererseits eine Überlastung der Kolleg*innen zu vermeiden. Zunächst werden bei starkem Schneefall in mehrfachem Umlauf die Hauptstrecken, Kategorie 1, gestreut und geschoben. Wenn dies der andauernde Schneefall nötig macht, kann das auch mal bis in die frühen Abendstunden eines Tages dauern. Da bleibt zunächst keine Zeit für Nebenstraßen. Die nächste Schicht wird wieder in der Nacht, gegen 03.00, aktiviert um für den nächsten Tag zu räumen. Im Anschluss werden, nach Anordnung des Bürgermeisters, abseits der Hauptstrecken auch die Nebenstraßen, Kategorie 2, geräumt. „Mit solchen Sonderaktionen wollen wir als Stadt den Wetterverhältnissen gerecht werden und allen Bürgern im Stadtgebiet ein Fahren in ihren Straßen ermöglichen. Bitte bedenken Sie, dass die Bedingungen manchmal außergewöhnlich sind und die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, einen funktionierenden Verkehr zu ermöglichen“ erläutert der Bürgermeister die Vorgehensweise.

Die Leute vom Bauhof der Stadt Ebern können beim Winterdienst nicht überall zur gleichen Zeit sein, deswegen bitten wir um Verständnis. Sie nehmen aber mit ihrem Leiter Christian Raehse ihre Verpflichtungen und Aufgabe zur Winterszeit sehr ernst. „Für den Einsatz auch herzlichen Dank, bei widrigen Wetterverhältnissen und zu nachtschlafender Zeit Räum- und Streudienst zu verrichten, ist nicht einfach,“ sagt Bürgermeister Hennemann, ebenso wie ein Dank an die freiwilligen Helfer auf den Ortsteilen auszurichten ist, welche in Eigenregie zuarbeiten.

Wichtige Punkte zum Winterdienst

Die Stadt erledigt ihre Aufgabe, nach ihren Möglichkeiten der Räum- und Streupflicht auf den Straßen nachzukommen, aber auch die Bürger haben eine Verpflichtung, der Räum- und Streupflicht entlang ihrer Grundstücke nachzukommen. Grundlage ist die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Ebern. Diese regelt, dass Anlieger Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn-/Feiertagen ab 8 Uhr räumen und streuen müssen. Die Räum- und Streupflicht der Anlieger gilt bis 21 Uhr. Die Gehwege vor dem eigenen Grundstück müssen in der Regel geräumt und mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt) bestreut werden. Tausalz ist primär an gefährlichen Stellen zulässig. Gehwege vor den Grundstücken oder wenn kein Gehweg vorhanden ist, ist ein Teil der öffentlichen Straße in einer Breite von 1,50 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus, für den Fußgängerverkehr zu räumen. Das Räumgut ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder behindert wird; Hydranten und Kanaleinläufe müssen frei bleiben.

"Wir bitten das zu beachten. Wenn jeder seinen Beitrag leistet, können wir unbeschadet auch durch einen etwas heftigeren Winter kommen", meint der Bürgermeister. jh