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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 4/2023
Stadt Ebern
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Freihaltung der Gärten und Angerteile

Die Stadt Ebern weist darauf hin, dass die Gärten und Angerteile sowie sämtliche Privatgrundstücke entlang der Coburger Straße von Bauten und von Ablagerungen frei gehalten bleiben müssen.

Soweit dem nicht Folge geleistet wird, ist der Bauhof gehalten, die Anlagen für die Pächter und Eigentümer kostenpflichtig zu räumen und zu entsorgen.

Text: Josef Müller