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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 4/2025
Stadt Ebern
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Informationen - Ebern

Ein-Zimmer-Apartment

Wohnungsvermietung in der

Ritter-von-Schmitt-Straße 1, 96106 Ebern

Im Wohn- und Geschäftshaus der ehem. Xaver-Mayr-Galerie in Ebern, Ritter-von-Schmitt-Straße 1, ist ein Ein-Zimmer-Apartment im Obergeschoss (OG), mit 24,76 m² Wohnfläche, ab 01. März 2025 neu an anerkannte Flüchtlinge, Berechtigte und Wohnungssuchende zu vermieten.

Soweit die Wohnungsvergabe an anerkannte Flüchtlinge nicht umgesetzt werden kann, ist die Vermietung auch an Wohnungssuchende mit Berechtigungsschein möglich. Letztgenannte Bewerbungen kommen dann zum Zuge, wenn eine Freigabe vom Fördergeber zugesagt wurde.

Die unmöblierte Wohnung besteht aus einem Wohn-Schlafbereich und einem Bad. Sie ist mit einer neuen Gaszentralheizung ausgestattet und hat eine neue Einbauküche. Das Haus wurde in den Jahren 2022/2024 mit öffentlichen Mitteln und einer Bindefrist von 25 Jahren modernisiert.

Die Kaltmiete beträgt mindestens 148,56 € (= 6,00 €/m² * 24,76 m²), zzgl. Nebenkosten gem. der Betriebskostenverordnung.

Bewerbungen können schriftlich an die Stadt Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, oder per E-Mail an marco.ernst@ebern.de, bis zum Ablauf des 28.02.25 gerichtet werden.

Telefonische Auskünfte werden unter der Tel.-Nr. 09531/629-41 o. 629-48 erteilt. Eine Wohnungsbesichtigung wird nach vorheriger tel. Abstimmung ermöglicht. Mit der schriftlichen Bewerbung ist ein Wohnberechtigungsschein sowie eine Selbstauskunft zu übersenden. me