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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 4/2026
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Informationen - VG

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 15. Februar 2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. Daraus können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können.

Wenn Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben möchten, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:

Die Briefwahlunterlagen können bis zum 6. März 2026, 15:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern beantragt werden.

Die Briefwahl kann auch an Ort und Stelle ausgeübt werden. Hierzu stehen Ihnen im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern Wahlkabinen zur Verfügung.

  • Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief (roter Umschlag) bis spätestens 8. März 2026 (Wahltag), um 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern eingegangen sein muss.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Abholung der Briefwahlunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern:

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich während den regulären Öffnungszeiten abholen. Dabei können Sie das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Bitte denken Sie bei einer Vorsprache auch an ein gültiges Ausweisdokument.

Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 16. Februar 2026 möglich.

Bitte beachten Sie bei der Abholung von Briefwahlunterlagen auch, dass für die Aushändigung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen an andere Personen als den Wahlberechtigten persönlich eine schriftliche Empfangsvollmacht, die der Wahlberechtigte jedem Dritten erteilen kann, notwendig ist. Hierzu können Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Alternativ genügt hier eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder ein Betreuerausweis mit einem entsprechenden Aufgabenkreis.

Um evtl. missbräuchlichen Umgang bei der Briefwahl zu verhindern, darf eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.

2. Briefwahlunterlagen online anfordern

Am einfachsten beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Damit gelangen Sie direkt zum Antrag und können die Unterlagen schnell und unkompliziert anfordern.

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen bis zum 3. März 2026 auch direkt über unser Bürgerservice-Portal anfordern.

Besuchen Sie einfach unsere Homepage unter www.ebern.de oder scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet folgenden QR-Code:

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Maximilian Schorn (09531 629-21 / wahl@ebern.de). Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (wahl@ebern.de) mit den folgenden Angaben beantragen:

Familienname, Vornamen

Geburtsdatum

vollständige Wohnanschrift

evtl. abweichende Versandanschrift

Eine telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS sind unzulässig!

3. Schriftlich, mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

Hierzu können Sie das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einwerfen. Die Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen anschließend mit der Post zu.

Probestimmzettel zur Gemeinderats- und Kreistagswahl

Auch bei der Kommunalwahl 2026 stehen den Wählerinnen und Wählern „digitale“ Probestimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl zur Verfügung. Mit dem Probestimmzettel können Sie die Vergabe Ihrer Stimmen vorab testen.

Klicken Sie hierzu einen Wahlvorschlag an oder direkt in das Feld vor einer sich bewerbenden Person. Wenn Sie einer Person mehrere Stimmen geben möchten, klicken Sie mehrfach in das Feld. Um die Stimmen wieder zu entfernen, verwenden Sie die rechte Maustaste. Sie können auch Personen streichen, indem Sie den Namen anklicken. Durch erneutes anklicken des Namens entfernen Sie die Streichung wieder. Unterhalb des Stimmzettels sehen Sie, ob Ihr Stimmzettel mit den von Ihnen vergebenen Stimmen gültig oder ungültig ist.

Der Probestimmzettel kann auch mit Ihrem Smartphone oder Tablet geöffnet werden. Um auf dem Smartphone oder Tablet vergebene Stimmen wieder zu entfernen, müssen Sie zehn Mal mit Ihrem Finger auf das jeweilige Feld klicken. Alle anderen Funktionen funktionieren wie beschrieben.

Die Probestimmzettel finden Sie auf unserer Homepage unter www.ebern.de. Alternativ gelangen Sie durch Scannen der nachfolgenden QR-Codes direkt zum jeweiligen Probestimmzettel.

Probestimmzettel

zur Wahl des Stadtrats in Ebern

Probestimmzettel

zur Wahl des Gemeinderats in Pfarrweisach

Probestimmzettel

zur Wahl des Marktgemeinderats in Rentweinsdorf

Probestimmzettel

zur Wahl des Kreistags im Landkreis Haßberge

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Kommunalwahl nicht als „online-Wahl“ stattfindet. Bei der Wahl erhalten Sie einen Papierstimmzettel und müssen Ihre Stimmen mit einem Stift eintragen.

Bei Fragen zur Kommunalwahl 2026 steht Ihnen das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Maximilian Schorn

Lukas Pecht

09531 629-21

09531 629-20

wahl@ebern.de

wahl@ebern.de