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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 4/2026
Stadt Ebern
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Informationen - Ebern

Worum geht es bei den Kommunalwahlen? Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt - in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. Der Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026. Beteiligen Sie sich und gehen wählen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltag: mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum: 08.03.2008), sich seit mindestens zwei Monaten (Stichtag: 08.01.2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt* aufhalten, nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. *Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist.

Die Zahl der zu wählenden Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bzw. des Landkreises. Bei uns in der Stadt Ebern sind für den Stadtrat 20 Mandate zu vergeben. Für den Kreistag 60 Mandate.

In Ebern stehen drei Wahlvorschläge für den Bürgermeister zur Abstimmung. Für den Stadtrat wurden 7 Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht. Diese beinhalten 117 Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl für den Stadtrat stellen. "Herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die für den Stadtrat kandidieren. Sie zeigen damit nicht nur Interesse an ihrer Stadt, sondern sind bereit Verantwortung zu übernehmen", lobt Bürgermeister Jürgen Hennemann. Auf den Wahlvorschlägen sind 35 Frauen vertreten und 39 der Kandidaten kommen aus Stadtteilen.

Die Wahlmöglichkeiten sind gerade bei der Kommunalwahl vielfältig: Sie können einen Wahlvorschlag, eine Liste mit all ihren Kandidaten wählen. Sie können einzelne Kandidaten, auch auf mehreren Listen, wählen. Sie können einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.

"Liebe Bürgerinnen und Bürger, gehen Sie wählen, bestimmen Sie mit, wer die Stadt in Zukunft vertreten soll. Es ist starkes demokratisches Recht. Nutzen Sie es."

Ihr
Jürgen Hennemann, Bürgermeister