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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 5/2024
Stadt Ebern
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Informationen - Ebern

Die Stadt Ebern sucht zum 01.09.2024

eine/n Erzieher/in (m/w/d)

und

eine/n Kinderpfleger/in (m/w/d)

für die Städtische Kindertagesstätte Regenbogen in Ebern.

Die Stelle ist in Voll- oder Teilzeit vorgesehen, wobei die genaue Wochenstundenzahl mit der Kindergartenleitung abzustimmen wäre.

Die Stundenzahl kann sich während des Kindergartenjahres auf Grund der Aufnahme weiterer Kinder bzw. Änderung der Buchungsstunden erhöhen bzw. reduzieren.

Sie bringen mit:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher bzw. Kinderpfleger/in
  • Kenntnisse über den bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan
  • Freude an der Erziehung, Bildung und Pflege von Kindern
  • Kreativität und Phantasie in der Arbeit mit Kindern
  • Ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Fähigkeit zur intensiven Zusammenarbeit mit Eltern
  • respektvollen, wertschätzenden Umgang mit Kindern, Eltern, Kollegen-/innen
  • Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit

Wir bieten Ihnen:

  • eine herzliche, wertschätzende Atmosphäre
  • einen sicheren Arbeitsplatz
  • Konstruktive Zusammenarbeit im Team
  • Vergütung nach TVöD
  • Umfassende Fortbildungsmöglichkeiten

Bewerbungen richten Sie bitte per Email an job@ebern.de oder per Post an die Stadt Ebern, Personalverwaltung, Rittergasse 3, 96106 Ebern. Für Rückfragen zu der Stelle steht Ihnen die KITA-Leitung, Herr Reinwand (Tel. 09531/6593) gerne zur Verfügung.

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bevorzugt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eingehende Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach gegebener Zeit, den Datenschutzbestimmungen entsprechend, vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, die Bewerbungsunterlagen nur elektronisch (möglichst in einer einzelnen pdf-Datei) oder in Kopie einzureichen. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet.