Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes „Parkplatz Landesbaudirektion“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat Ebern hat am 23. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes „Parkplatz Landesbaudirektion“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des von der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes betroffenen Gebietes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist im folgenden Lageplan durch eine schwarz hervorgehobene Linie gekennzeichnet. Der Lageplan ist als Anlage 1 dieser Bekanntmachung beigefügt.
Ebern, 08.03.2023
Stadt Ebern
Jürgen Hennemann
1. Bürgermeister