Auszug aus dem Regionalplan
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön (Region 3) hat das regionale Windenergiesteuerungskonzept und die neuen Windenergiegebiete nach einer intensiven und langen Planungsphase einstimmig beschlossen. Jetzt wird die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Bayerische Staatsregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag 1000 neue Windkraftanlagen bis 2030 als Ziel gesetzt. Wo diese stehen sollen, darum kümmern sich in Bayern die Regionalen Planungsverbände. Diese müssen die Vorgaben des Bundes - festgeschrieben im Landesplanungsgesetz - umsetzen. Bis 2032 muss der Freistaat mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche für Windenergie bereithalten; bis 2027 sollen in einem Zwischenschritt wenigstens 1,1 Prozent erreicht werden.
Im Planungsgebiet Main-Rhön sind die Stadt Schweinfurt sowie die vier Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt Mitglied. Das vorgegebene Zwischenziel von 1,1 Prozent bis 2027 wurde hier übrigens schon seit 2014 übererfüllt: Mit der Ausweisung von 2400 Hektar in 23 Vorranggebieten und 4300 Hektar in 41 Vorbehaltsgebieten liegt man in der Region sogar schon bei 1,7 Prozent Regionsfläche für Windkraftnutzung.
Fortschreibung Regionalplan
Um zügiger neue Flächen für die Umsetzung von Windenergievorhaben bereitstellen zu können und damit folglich das Ziel der angestrebten 1,8 Prozent zu erreichen, fährt die Region Main-Rhön zweigleisig: Zum einen sollen neue Flächen ausgewiesen werden, die von den Kommunen vorgeschlagen wurden. Seit knapp zwei Jahren wurden dafür die entsprechenden Vorschläge der Gemeinden in Absprache mit den Fachbehörden bearbeitet und geprüft. Außerdem sollen bereits ausgewiesene Gebiete erweitert und bisherige Vorbehalts- zu Vorranggebieten aufgestuft werden.
Dazu wurde ein Entwurf des Windenergiekonzeptes durch die Regierung von Unterfranken (als höhere Landesplanungsbehörde) in einem mehrstufigen Planungsverfahren erarbeitet, wie es vom Planungsverband heißt: „Um zu geeigneten, verträglichen Windenergiegebieten zu kommen, wurden über 100 Kriterien entwickelt und mit den Fachbehörden und Kommunen vorabgestimmt, wie z.B. die Windhöffigkeit, Abstände zu Siedlungsflächen, Aspekte des Wald- und des Trinkwasserschutzes und das Landschaftsbild.“ Auch Konflikte mit dem Artenschutz sowie dem Schutz von Natura 2000-Gebieten sollen vermieden werden.
Nach Abschluss dieser Teilfortschreibung werden dann in einem zweiten Schritt die im Jahre 2014 ausgewiesenen Gebiete überprüft, ob sie zu Vorranggebieten aufgestuft werden können. Vorläufig wäre ein Windenergieausbau auf 2,7 Prozent der Fläche der Region Main-Rhön möglich, da die bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete aus dem Jahr 2014 zunächst weitestgehend bestehen bleiben, wie es vom Planungsverband heißt.
Nun kann der Entwurf der Windenergiegebiete in die öffentliche Beteiligung gehen: Einstimmig wurde die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen, in dem Kommunen, Fachstellen, Verbänden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen sowie zur Stellungnahme gegeben wird. Das Beteiligungsverfahren ist für Mitte März 2025 geplant und soll bis Ende April 2025 dauern. Danach kann es in die konkreten Planungen gehen.
Für die VG Ebern ist lediglich eine kleine Fläche des Eberner Stadtgebietes am Bretzenstein in der Nähe des neuen Windrades, die der Stadtrat vorgeschlagen hatte, vorgesehen. Hier war noch keine Vorrangfläche trotz der bereits seit Jahrzehnten stehenden zwei Windräder im Plan vermerkt. Diese Fläche ergibt zusammen mit Flächen der Gemeinde Untermerzbach auf den Höhenzug grob vom Bretzenstein bis zur Gleusdorfer Straße ein Windvorranggebiet in dem 4 - 5 Windkraftanlagen entstehen könnten. Der Stadtrat Ebern wird in seiner nächsten Sitzung seine Stellungnahme zu der Fortschreibung abgeben.
Planungsunterlagen einsehbar
Die umfangreichen Planunterlagen werden online auf der Homepage der Regierung von Unterfranken, www.regierung.unterfranken.bayern.de/ sowie des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön www.main-rhoen.de/, veröffentlicht. Darüber hinaus können diese dann auch persönlich bei der Regierung von Unterfranken sowie in den Landratsämtern Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge und Schweinfurt sowie bei der Stadt Schweinfurt während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden.