Gesunde Bäche sind wertvoll! Denn diese oft unscheinbaren Gewässer spielen eine wichtige Rolle im Wasserhaushalt unserer Landschaft. Ein gesunder Bach mindert die Auswirkungen von Hitze und Dürre in seiner direkten Umgebung und vermindert die Auswirkungen von Starkregenereignissen.
Um diese Funktionen erfüllen zu können, ist es notwendig, unseren Bächen für ihre dynamische Entwicklung etwas Platz zu geben. Mit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurde der Schutz eines 5 Meter breiten Streifens an allen Gewässern festgeschrieben (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG). Hieraus ergibt sich das Verbot, die Gewässerrandstreifen garten- oder ackerbaulich zu nutzen.
Auch der Stadt Ebern liegt der Erhalt und die gesunde Entwicklung unserer Bachlandschaften am Herzen. Als Zuständige für den Unterhalt fast aller Gewässer 3. Ordnung ist die Stadt Ebern berechtigt, die Pflege in einer von ihr festgelegten Art und Weise durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Für Anrainer und Pächter der anliegenden Flächen gilt es folgendes zu beachten:
Wir bitten, diese Regeln einzuhalten, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt und sich unsere Bachlandschaften entwickeln können. Um einen gemeinsamen Weg für die Bewirtschaftung unserer Bäche zu finden, sollen im April und Mai Informationsveranstaltungen zu den Bachläufen stattfinden. Wir hoffen auf einen konstruktiven Austausch und die Formulierung gemeinsamer Ziele. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.