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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 6/2025
Stadt Ebern
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Pflegemaßnahmen an Bächen

Gesunde Bäche sind wertvoll! Denn diese oft unscheinbaren Gewässer spielen eine wichtige Rolle im Wasserhaushalt unserer Landschaft. Ein gesunder Bach mindert die Auswirkungen von Hitze und Dürre in seiner direkten Umgebung und vermindert die Auswirkungen von Starkregenereignissen.

Um diese Funktionen erfüllen zu können, ist es notwendig, unseren Bächen für ihre dynamische Entwicklung etwas Platz zu geben. Mit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurde der Schutz eines 5 Meter breiten Streifens an allen Gewässern festgeschrieben (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG). Hieraus ergibt sich das Verbot, die Gewässerrandstreifen garten- oder ackerbaulich zu nutzen.

Auch der Stadt Ebern liegt der Erhalt und die gesunde Entwicklung unserer Bachlandschaften am Herzen. Als Zuständige für den Unterhalt fast aller Gewässer 3. Ordnung ist die Stadt Ebern berechtigt, die Pflege in einer von ihr festgelegten Art und Weise durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Für Anrainer und Pächter der anliegenden Flächen gilt es folgendes zu beachten:

  1. Auf allen Flächen im Gewässerbereich sind die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
  2. Das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern ist laut WHG §38 (Abs. 4 Satz 2) verboten. Pflegeeingriffe sind nur nach Absprache mit Herrn Gnannt (Tel.: 0173 8631826) oder dem Bauamt (Ute Barthelmann, Tel.: 629-42) und deren Genehmigung möglich.
  3. In allen Biber-Fragen ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB: 09521/27-101) oder der Biberberater Herr Lappe hinzuzuziehen (0151/52354783 oder 09531/941202). Hier ist es wichtig, bei Problemen zeitnah das Gespräch suchen, denn dann wirken Lenkungsmaßnahmen besser.
  4. Flächenbewirtschafter und Anlieger werden gebeten, die Flurstücksgrenzen einzuhalten. Bachrandbereiche im städtischen Eigentum dürfen nicht ohne Absprache gepflegt werden (Mulchen, Entfernen von Gehölzaufwuchs etc.). Sollen Pflegemaßnahmen vorgenommen werden, ist eine Abstimmung mit der Stadt notwendig. Nach Prüfung wird der Umfang abgestimmt und die Erlaubnis erteilt. Bitte nicht einfach abmähen.
  5. Unklarheiten zum Verlauf der Grundstücksgrenzen im Gewässerbereich können nach Rücksprache mit dem Bauamt geklärt werden. Beispielhaft werden in der nächsten Zeit an manchen Stellen die städtischen Flächen durch Holzpflöcke gekennzeichnet.

Wir bitten, diese Regeln einzuhalten, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt und sich unsere Bachlandschaften entwickeln können. Um einen gemeinsamen Weg für die Bewirtschaftung unserer Bäche zu finden, sollen im April und Mai Informationsveranstaltungen zu den Bachläufen stattfinden. Wir hoffen auf einen konstruktiven Austausch und die Formulierung gemeinsamer Ziele. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Jürgen Hennemann
1. Bürgermeister