Sie haben einen Hund erworben oder Sie sind bereits Hundehalter und legen sich einen weiteren Hund zu? Sie sind Hundehalter und wechseln den Wohnsitz?
Steuerpflicht
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht unverzüglich nach Erhalt/Erwerb des Hundes vor, wenn
Wer einen Hund hat, muss ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Anmeldepflicht besteht auch dann, wenn gegebenenfalls eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung gemäß der Satzung gewährt werden kann. Immer wieder stellen die Verantwortlichen der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Abteilung Steuern aber fest, dass Hunde nicht angemeldet sind.
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, einen über vier Monate alten Hund laut der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer innerhalb eines Monats bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern schriftlich anzumelden. Hundebesitzer, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Ebenfalls zu melden sind sämtliche Änderungen der Daten des Hundehalters (z.B. Adressänderung, Namensänderung) oder der Daten des Hundes (z.B. beim Wechsel des Hundes).
Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern behält sich vor, unangekündigte Kontrollen auf der Straße, auf öffentlichen Plätzen und in Parkanlagen zu veranlassen. Bei den Kontrollen werden die persönlichen Daten der Person aufgenommen, die mit dem Hund unterwegs ist. Die so erhaltenen Informationen werden zur Überprüfung an die Abteilung Steuern weitergeleitet. Sollte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass der Hund nicht angemeldet ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. In diesen Fällen kann eine Nachveranlagung rückwirkend für bis zu zehn Jahre erfolgen und zusätzlich gegebenenfalls mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden.
Die Mitteilungen bzw. Formulare bitte direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Kämmerei, Rittergasse 3, 96106 Ebern oder per E-Mail an Frau Sperber anna-elisa.sperber@ebern.de. as