Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Ebern 3 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen
vom 07.04.2026 mit 21.04.2026
in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten, ab dem 16.03.2026 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php).