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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 7/2024
Markt Rentweinsdorf
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Amtliche Bekanntmachungen - Rentweinsdorf

Abb. Übersicht Lage des Vorhabens ohne Maßstab

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches (maßstabslos). Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Abb. Darstellung des Vorhabens (ohne Maßstab)

Abb. Ausschnitt externe Ausgleichs- und CEF-Fläche (ohne Maßstab)

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg"

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan

„Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg"

Der Marktgemeinderat Rentweinsdorf hat am 06. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, einen vorhabenbezogenen

Bebauungsplan für das Gebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“ gemäß § 12 BauGB sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB auf dem Grundstück Fl.Nr. 70, Gemarkung Treinfeld

aufzustellen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 20.03.2023 – 21.04.2023 statt.

In der Sitzung am 03.07.2023 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen. Die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wurden in der Fassung vom 12.01.2024 in der Marktgemeinderatssitzung am 05.03.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich mit ca. 3,4 ha umfasst die Fl.Nr. 70, Gmkg. Treinfeld, Marktgemeindegebiet Rentweinsdorf (Landkreis Haßberge, Regierungsbezirk Unterfranken). Er befindet sich östlich des OT Treinfeld im Marktgebiet von Rentweinsdorf auf einem nach Süden geneigten Hangbereich.

Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches ist eine externe CEF-Fläche in einem Umfang von ca. 1,0 ha für den Artenschutz für Feldvögel erforderlich, die in der Gemarkung Treinfeld auf der Fl. 158 Gmkg. liegt (siehe folgende Abbildung externe Ausgleichs- und CEF-Fläche).

Die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich jeweils in der Fassung vom 12.01.2024 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Informationen sind in der Zeit von Montag, den 01.04.2024, bis einschließlich Freitag, 03.05.2024, über die Homepage der VG einsehbar und abrufbar über folgende Adresse unter https://www.ebern.de/index.php/bekanntmachungen sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen im Ämtergebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern, 1. OG, Zi-Nr. 1.03, während der Dienststunden aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Mensch

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion

Fläche

Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme

Tiere und Pflanzen/ Artenschutz

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen

Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts

Boden

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale

Wasser

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser

Luft/Klima

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion

Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes

Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern

Sonstige/allgemeine Umweltbelange

Wechselwirkungen unter den Schutzgütern• Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Nutzung erneuerbarer Energien

Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB• Darstellung von Landschaftsplänen

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

Berichte und Gutachten

- Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“ in der Fassung vom 12.01.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“ in der Fassung vom 12.01.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

- Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kutschenberg“ Markt Rentweinsdorf Landkreis Hassberge

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

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Schutzgut Mensch: Mögliche Blendwirkung,

-

Schutzgut Boden: Boden für Landwirtschaft, teilweise günstige Produktionsbedingungen, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten

-

Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

-

Schutzgut Pflanzen, Tiere: Besonderes Artenschutzrecht Ausgleichsflächen und Kompensation, CEF-Flächen für Feldvögel

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Schutzgut Landschaft: Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild,

-

Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch

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Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Brandschutz, Planzeichnung, Jagdrecht, Denkmalschutz, angrenzende landwirtschaftliche Nutzung

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Rentweinsdorf, 10.03.2024

Steffen Kropp

Erster Bürgermeister