PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis
Mit Ihrem Online-Ausweis erledigen Sie bestimmte Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online. Hierzu benötigen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
| Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine vergessene/nicht erhaltene PIN oder ein nicht aktivierter Online-Ausweis entweder | |
| • | mittels des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes |
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| (siehe hierzu im Internet unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de ) |
| oder | |
| • | persönlich vor Ort im Einwohnermelde- und Passamt neu gesetzt bzw. aktiviert werden kann. |
Weitere Informationen zu Ihrem Online-Ausweis und die aktualisierte Personalausweis-Broschüre für Bürgerinnen und Bürger finden Sie unter https://www.personalausweisportal.de
Bitte beachten Sie: Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Ihren Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger und haben daher keinen Brief zum Personalausweis erhalten, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag die Funktion ebenfalls über den Aktivierungsdienst oder persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern freischalten. ar