Aktuell werden durch das Finanzamt, aufgrund der Grundsteuerreform, keine bzw. nur vereinzelt Eigentumswechsel bei der Grundsteuer vorgenommen und an die Stadt zugestellt. Diese sind für die Stadt notwendig, um eine Änderung vornehmen zu dürfen.
Die Stadt erhält keine Änderungen vom Finanzamt, um den aktuellen Eigentümern die Grundsteuerbescheide zustellen zu können. Diese erhalten die Alteigentümer. Das sorgt für Unverständnis und Verärgerung bei den Eigentümern.
Ohne die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für den neuen Eigentümer kann bei der Stadt kein Eigentumswechsel bzw. eine Neuberechnung der Grundsteuer erfolgen. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist der Folgebescheid, mit dem die Grundsteuer endgültig festgesetzt wird.
"Wir bitten um Verständnis, dass wir als Stadt nicht anders handeln können. Wir sind an die Vorgaben des Finanzamtes gebunden“, erklärt Jürgen Hennemann. Es sei nicht einzusehen, dass beim Finanzamt Vorgänge unbearbeitet blieben, die den Gemeindeverwaltungen Mehrarbeit und Verärgerung der Bürger hervorriefen. Deswegen wende man sich, mit anderen Bürgermeistern gemeinsam, an die Finanzbehörden, um für eine Änderung der Situation zu sorgen, so der Bürgermeister.
Bitte beachten Sie, dass trotz des bereits erfolgten Grundbucheintrages die Person grundsteuerpflichtig bleibt, die bisher als Eigentümer festgesetzt war.
Bei Eintragung von Änderungen ins Grundbuch erhält das Finanzamt eine entsprechende Mitteilung bzw. hat auch selbst Zugang zum Grundbuch. Die Gemeinde jedoch nicht.
Da die Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen der Gemeinde nicht bekannt sind, können auch die weiteren Grundsteuerforderungen bzw. Mahnungen nicht unterbunden werden.
Nach erfolgtem Eigentumswechsel durch das Finanzamt und Mitteilung an die Stadt erfolgt eine neue Festsetzung der Grundsteuer ab Eigentumsübergang, sowohl für den neuen Eigentümer (Nachforderung) als auch für den vorherigen Eigentümer (Aufhebung und Erstattung). Somit werden gegebenenfalls zu viel geleistete Grundsteuerzahlungen erstattet.
Grundsätzlich erhalten Sie bei jeder Änderung bzgl. der Grundsteuer einen Änderungsbescheid. Bei Eigentumswechsel erhält der Alteigentümer eine Aufhebung der Grundsteuerfestsetzung (Das Ende der Sollpflicht ist ersichtlich). Erst nach diesem Bescheid ist die Grundsteuerpflicht aufgehoben! JH