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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 8/2024
Stadt Ebern
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Aus dem Notizbuch des Bürgermeisters - Ebern

Die Stadt hat das mit einer Satzung beschlossene Vorkaufsrecht beim Verkauf des Baywa Geländes nicht gezogen. Der Stadtrat hat dies einstimmig beschlossen, da die Kosten für Kauf und Abriss der Gebäude zu hoch gewesen wären. Ein Abriss wäre notwendig gewesen, um die Idee der Stadt, auf dem Gelände ein neues Feuerwehrhaus zu erstellen umzusetzten, was jetzt nicht verwirklicht werden kann. Hierfür wird ein anderer geeigneter Standort in zentraler Lage gesucht.