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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 9/2023
Stadt Ebern
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Informationen - Ebern

Die Stadt Ebern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den städtischen Bauhof in Ebern

eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) als Elternzeitvertretung

zur Unterstützung bei der allg. Grünpflege, fachgerechten Pflanz-, Pflege- und Schnittmaßnahmen von Stauden, Hecken und Bäumen, Unterhalt und Pflege von Pflanzbeeten sowie öffentlichen Grünflächen.

Das Arbeitsverhältnis ist zunächst für die Dauer der Elternzeit bis voraussichtlich 05.05.2024 befristet.

Einstellungsvoraussetzung:

Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner*in, Garten- und Landschaftsbauer*in oder vergleichbar und sind auf der Suche nach einer Arbeit, bei der Sie in einem engagierten Team Ihre Affinität für Pflanzen ausleben können.

Dann sind Sie bei uns richtig!

Wir bieten:

  • Ein auf die Dauer der Elternzeit befristetes Arbeitsverhältnis in angenehmer Arbeitsatmosphäre
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Vergütung nach TVÖD (EG 5) mit Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem der o. g. Bereiche
  • Eigenständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Sicherer Umgang mit Bewirtschaftungsgeräten der Grünpflege
  • Bereitschaft zur ganzjährigen Arbeit im Freien
  • Freundliches Auftreten
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Bereitschaft beim Einsatz von Winterdienst an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen
  • Führerschein B (besser C oder CE)

Nähere Auskünfte zur Stelle erhalten Sie beim Leiter des Bauhofes, Herrn Raehse, Tel. 0171-9707777.

Ihre aussagefähige Bewerbung einschließlich aller Zeugnisse, Fortbildungsnachweise und Beurteilungen sowie Ihren Lebenslauf richten Sie bitte schriftlich mit dem Betreff „Stellenbewerbung Gärtner Bauhof Ebern“ an die Personalabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, z.Hd. Herrn Suhl, Rittergasse 3, 96106 Ebern oder per E-Mail an job@ebern.de.

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 6 Wochen zur Abholung bereit. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet.

Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen - Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen - werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.