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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Ausgabe 9/2023
Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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Haushalt der VG Ebern

In der Sitzung der VG Versammlung wurde von Gemeinschaftsvorsitzenden Jürgen Hennemann und Kämmerer Horst Junge der Haushalt 2023 vorgetragen. Der Hauptposten im Haushalt der VG sind die Personalkosten. Die Umlagen steigen wegen der steigenden Personalkosten und Mehraufwendungen für Energie um ca. 10 Prozent. Als Investitionen im Vermögenshaushalt stehen lediglich der Austausch von Hard- und Software an. Die Haushaltssatzung wurde einstimmig verabschiedet.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Landkreis Haßberge

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1, Art. 41 und 42 KommZG sowie der Art 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ebern folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  2.865.010 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 70.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023

auf — 2.217.620 €

festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 10.383 Einwohner festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage

wird je Einwohner auf —  213,58 €

festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird von den Mitgliedsgemeinden in monatlichen Teilbeträgen erhoben.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 nicht festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Gemeinschaftsvorsitzender

Jürgen Hennemann