Aus gegebenem Anlass muss ich wieder einmal auf unsere Satzung zur Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen hinweisen. Es ist leider festzustellen, dass manche Anlieger ihre Reinigungspflichten sehr vernachlässigen und sich dadurch im Lauf der Zeit enorme Dreckmengen an den Borden und Entwässerungsrinnen ansammeln. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild, sondern hat noch weitere Folgen. Bei Starkregen wird das Ganze dann in den nächsten Straßeneinlauf gespült und verstopft die dort befindlichen Schmutzfänger. Dadurch kann wiederum das Wasser nicht ablaufen und es kommt zu örtlichen Überschwemmungen. Vorsorglicher Hinweis: Die Gemeinde ist berechtigt, bei Nichterfüllung der Reinigungspflicht gegen den Anlieger ein Bußgeld bis zu 500,00 € festzusetzen. Das sollte aber meines Erachtens tunlichst vermieden werden. Es liegt an jedem Einzelnen selbst!