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Polsingen - Der Gemeindebote
Ausgabe 11/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde
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Bekanntmachungen der Gemeinde

Zustellung der Wahlbenachrichtigung und Beantragung von Briefwahlunterlagen

Jeder wahlberechtigte Gemeindebürger hat vor Kurzem einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten, in dem der Wahltag, die Zeit der Abstimmung und das Wahllokal mitgeteilt wird.

Wer aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen kann oder anderweitig verhindert ist, hat die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Hierzu füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und geben sie im Rathaus der Gemeinde ab oder werfen die ausgefüllte Briefwahlbeantragung in den Briefkasten am Rathaus.

Wie schon bei den letzten beiden Wahlen können auch bei dieser Wahl die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Hierzu haben wir auf unserer Internetseite „www.polsingen.de“ auf der Hauptseite einen Button mit „Briefwahlbeantragung-Online“ eingerichtet.

Alternativ können Sie auch den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief mit einem QR-Code-Scanner abscannen. Anschließend erhalten Sie von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen zugestellt, die dann bitte bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde im Rathaus eingehen müssen. Später eingehende Wahlbriefe können und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahllokal Trendel

Um ein Wahllokal in einem Ort betreiben zu dürfen, muss gesichert sein, dass voraussichtlich mehr als 50 Wähler am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Trotz der Häufung an Briefwählern ist dies bei den Wahllokalen in Döckingen, Ursheim und Polsingen noch kein Problem. Schwieriger könnte es künftig in Trendel werden. Dort sollten alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme abgeben wollen und nicht aus gesundheitlichen Gründen oder anderweitig verhindert sind, zum Wahllokal zum Wählen gehen.

Andernfalls könnte der Fall eintreten, dass wir das Wahllokal in Trendel den Wählern künftig nicht mehr zur Verfügung stellen dürfen.