Eine ganze Reihe Auszahlungen konnte noch nicht vorgenommen werden, da kein Antrag eingereicht wurde bzw. keine Bankverbindung vorliegt. Eine Barauszahlung ist nicht mehr möglich, aber gegen ein formloses Schreiben (A4) mit Angabe der Anteilszahl, Bankverbindung, Datum, Name und Liegenschaft bis Ende des Kalenderjahres kann eine Überweisung noch erfolgen. Bitte sprechen Sie gegebenenfalls auch andere Mitglieder der Waldgenossenschaft an, die der Gemeindebote nicht erreicht hat.