Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 1. Juni 2026 die Friedhofsordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Polsingen sowie die Friedhofsgebührenordnungen für die Friedhöfe der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Polsingen und der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Ursheim geändert.werden.
Die Satzungsänderungen wurden mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 15. April 2026 Az. 68/20 und 68/52 kirchenaufsichtlich genehmigt.
Sie liegen ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt Döckingen auf.