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Polsingen - Der Gemeindebote
Ausgabe 14/2024
Bekanntmachungen der Gemeinde
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Bekanntmachungen der Gemeinde

"gesammelte" Feuchttücher aus dem Pumpwerk in Döckingen

Wir haben schon einige Male im Gemeindeboten darauf hingewiesen, dass Feuchttücher nicht über die Kanalisation entsorgt werden dürfen, sondern dass diese über den Restmüll zu entsorgen sind.

Leider halten sich offensichtlich immer noch einige nicht daran und es kommt durch diese Feuchttücher an den Entsorgungsanlagen immer wieder zu Störungen und zum Teil auch Beschädigungen, wie es aktuell z.B. im Pumpwerk in Döckingen der Fall gewesen ist.

Feuchttücher, Hygiene- und Kosmetikartikel bestehen häufig aus reißfesten Kunststofffasern, die sich im Abwasser im Gegensatz zum normalen Toilettenapapier nicht auflösen. Sie verstopfen Pumpen im Abwasserpumpwerk, lagern sich in der Kanalisation ab und verursachen eine erhebliche Zunahme des Rechengutes auf der Kläranlage. Fasern der Feuchttücher bilden außerdem in der Kläranlage sogenannte Verzopfungen in der Rechenanlage, die zu Ausfällen der gesamten Anlage führen können. Die Beseitigung von Verstopfungen im Kanal, das Zerlegen und Reinigen von Pumpen und Förderschnecken bedeuten viel Arbeit und damit hohe Betriebskosten, die letztlich von allen Verbrauchern zu tragen sind.

Also bitte nochmals der dringende Appell an Alle:

Feuchttücher gehören nicht in die Toilette! Feuchttücher gehören in den Restmüll, genauso wie Essensreste und abgelaufene Medikamente.

Bitte helfen Sie mit, die Abwasserentsorgung so störungsfrei, umweltschonend und kostengünstig wie möglich zu gestalten.