Aus gegebenem Anlass möchte ich wieder einmal darauf hinweisen, dass an allen Kreuzungen und Einmündungen innerorts, an denen keine Beschilderung vorhanden ist, grundsätzlich die Regel „Rechts vor Links“ gilt. Offenbar sind es hauptsächlich Einheimische, die diese Regel häufig missachten. Besonders zu nennen ist z.B. die Siedlung „Im Grund“ in Ursheim. Wer hier den Berg Richtung Kirchenstraße hinunterfährt hat die Vorfahrt der Straße gegenüber dem Kindergarten (aus Richtung Polsingen-Trendel) zu beachten.
Es gibt hier noch viele andere Problemzonen in der Gemeinde, wie die Lindenstr. in Trendel mit ihren Einmündungen, die südliche Hauptstr. und die Rothenberger Str., sowie die „Sportplatzkreuzung“ in Döckingen u.a.. Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich dies von Zeit zu Zeit mal wieder ins Gedächtnis rufen. Nicht wer auf der geradeaus führenden Straße unterwegs ist hat Vorfahrt, sondern wer von rechts kommt.