Trotz zahlreicher Aufrufe in der Vergangenheit in unserem Mitteilungsblatt, hat sich am Verhalten einiger Hundebesitzer-/innen leider nichts oder zumindest nicht viel geändert. So wurde die Gemeindeverwaltung zum wiederholten Male darauf aufmerksam gemacht, dass einige Halter ihre Hunde nach wie vor frei laufen lassen und dass die Hinterlassenschaften der Hunde sowohl auf öffentlichem Grund als auch auf anderen privaten Grundstücken einfach liegen gelassen werden.
Manchen Hundehaltern ist es sogar offensichtlich zuviel, mit ihrem Hund Gassi zu gehen. Da wird einfach die Haustüre aufgemacht, der Hund dann laufen gelassen und wenn sich dieser „erleichtert“ hat, wird er irgendwann später wieder ins Haus gelassen.
Offensichtlich legen es einige Halter bewusst oder unbewusst darauf an, dass die Gemeinde früher oder später gezwungen sein wird, mit entsprechenden Maßnahmen diesem Missstand entgegen zu wirken. Dass dies dann eventuell auch alle anderen vorbildlichen Hundehalter ausbaden müssen, macht die Sache umso ärgerlicher.
Von manchem Hundehalter wird immer wieder das Argument „ich zahle doch Hundesteuer“ vorgebracht und offensichtlich geglaubt, dass dadurch die Kommune für das Aufsammeln und Entsorgen des Hundekotes zuständig ist. Dem ist keinesfalls so. Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Steuer und sie ist schon gar nicht dafür vorgesehen, dass mit der Zahlung der Steuer Probleme, Verantwortung oder entstehende Aufwendungen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.