Herr Friedrich Auernhammer, Mitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ist ab Oktober 2023 in der Gemeinde Polsingen und allen Ortsteilen unterwegs, um gemeinsam mit den landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betriebsunternehmen mögliche sicherheitstechnische Schwachstellen auf deren Betrieben aufzudecken und Beratungen durchzuführen.
Der Mitarbeiter der SVLFG ist nach § 17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verpflichtet, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Die versicherten Unternehmer - auch wenn es sich um Kleinstbetriebe handelt - haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu ermöglichen.
Gravierende Mängel, die unverzüglich zu beseitigen sind:
Immer wieder gibt es Kleinigkeiten, die können repariert werden, wenn die Zeit dafür günstig ist. Manche Mängel sind jedoch so schwerwiegend, dass sie sofort beseitigt werden müssen, denn von ihnen geht eine Gefährdung aus, die Leib und Leben bedroht. Dazu gehören zum Beispiel: