Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen beabsichtigt, die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Rohrach. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens können in der Zeit vom 04.11.2024 bis 03.12.2024 die entsprechenden Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Polsingen, Frankenstr. 38, 91805 Polsingen, Zimmer E.03 eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen gegen die Festsetzung der neuen Ausweisung können bis 2 Wochen nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, d.h. bis einschließlich 17.12.2024, bei der Gemeinde Polsingen oder beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.