das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken beabsichtigt eine Änderung des Verfahrensgebietes der Dorferneuerung Döckingen 2 nach § 8 Abs. 1 FlurbG. Die Begrenzung des künftigen Verfahrensgebietes ist in der Übersichtskarte Änderung des Verfahrensgebietes erkennbar.
Die in roter Farbe dargestellten Flurstücke werden aus dem Verfahren ausgeschaltet. Sie werden zur zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens nicht benötigt. An den ausgeschalteten Flurstücken werden keine Maßnahmen durchgeführt, die dem Zweck der Dorferneuerung dienen. Eine Bearbeitung dieser Flurstücke in katastertechnischer Hinsicht ist nicht notwendig, da dort keine bodenordnerischen Tätigkeiten erforderlich sind. Die Ausschaltungen erleichtern und beschleunigen die Verfahrensabwicklung, da der Verwaltungsaufwand dadurch erheblich verringert wird.
Die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen im Privatbereich bleibt hiervon unberührt, da bei Anordnung des Verfahrens ein gesondertes Fördergebiet festgelegt wurde.
Für Fragen stehen Ihnen der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft, Anton Herrmann (Tel.-Nr. 0981/591-205) oder der stellv. Vorsitzende Stefan Sterner (Tel.-Nr. 0981/591-206) bis zum 10.11.2025 gerne zur Verfügung.
gez. Anton Herrmann, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Hinweis:
Die Übersichtskarte befindet sich
im Mittelteil dieser Ausgabe!