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Polsingen - Der Gemeindebote
Ausgabe 24/2023
Bekanntmachungen der Gemeinde
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Abschaffung der Kinderreisepässe

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte KInderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Grund hierfür ist, dass Kinderreisepässe von verschiedenen Staaten weltweit und teilweise sogar innerhalb der Europäischen Union nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert werden.

Künftig wird daher für Kinder (auch für Kleinkinder) entweder ein Personalausweis oder (für Reisen über die Europäische Union hinaus) ein Reisepass ausgestellt. Insbesondere bei Säuglingen oder Kleinstkindern muss jedoch bedacht werden, dass sich das Gesichtsbild innerhalb relativ kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument dadurch vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall muss daher ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.

Bitte denken Sie daher daran, für Ihr Kind (und natürlich auch für sich selbst) vor Antritt einer Reise rechtzeitig ein Ausweisdokument zu beantragen.

Für die Produktion benötigt die Bundesdruckerei aktuell ca. 3 Wochen für Personalausweise und ca. 5 Wochen für Reisepässe.