Baurecht
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz BA 1“ in Döckingen abgewogen und einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Ferner hat sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen bezüglich der Erweiterung des Baugebietes „Nördlich der Sachsenhartstraße“ beschäftigt und einen entsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.
Einteilung der Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 08.03.2026
Der Gemeinderat hat die Einteilung der Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 8. März 2026 durch die Gemeindeverwaltung gebilligt.
Nutzungsverträge über die Benutzung ausgewählter Quellenfassungen im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat hat dem Abschluss von Nutzungsverträgen mit dem Wasserwirtschaftsamt über die Benutzung der Quellfassung in Ursheim und der „Heidelhammerquelle“ in Döckingen zur Erfassung von Grundwasserdaten zugestimmt.
Künftiger Status der Weiher im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat hat sich mit der Frage befasst, ob die Einstufung des „Wemdinger Weihers“ in Polsingen und des „Großen Wiesenweihers“ in Döckingen als Hochwasserrückhaltebecken zurückgenommen werden sollte. Die Rücknahme der Einstufung dieser beiden Weiher hätte den Vorteil, dass sich die aufwendigen Kontrollen des Wasserwirtschaftsamtes und die damit verbundenen Auflagen für die Gemeinde erheblich reduzieren. Die bestehenden Schutzfunktionen der beiden Weiher würden natürlich weiterhin bestehen bleiben.
Nach Abwägung der Argumente hat der Gemeinderat der Rücknahme der Einstufung der beiden Weiher als Hochwasserrückhaltebecken unter der Bedingung zugestimmt, dass dadurch keine weiteren Auflagen verbunden sind.
Kindergarten Ursheim, Antrag auf Beschaffung eines Außenspielgerätes
Die Leitung des Kindergartens in Ursheim hat einen Antrag auf Zuschuss zur Beschaffung eines Spielgerätes gestellt. Die Nutzungsverträge zwischen der Gemeinde und den Trägern der Kindergärten legen fest, dass die politische Gemeinde für die Erstbeschaffung von Spielgerätes zuständig ist und Zusatz- oder Ersatzbeschaffung in die Zuständigkeit der kirchlichen Träger fällt. Der Gemeinderat hat vorerst die Entscheidung in dieser Angelegenheit vertagt, bis konkrete Zahlen vorliegen.
Wasserrechtliche Genehmigung für das Einleiten in die Rohrach
Das Wasserwirtschaftsamt hat auf Antrag die wasserrechtliche Genehmigung der Gemeinde für die Einleitungen in die Rohrach und den Dorfgraben in Döckingen bis zum 31.12.2027 verlängert. Die Bedingung hierfür ist, dass die Gemeinde beim Wasserwirtschaftsamt einen vollständigen Wasserrechtsantrag bis zum 31.12.2026 einreicht.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 14.01.2026 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Bitte hierzu die Aushänge und die Veröffentlichung auf der Homepage www.polsingen.de) beachten.