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Polsingen - Der Gemeindebote
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachungen der Gemeinde
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Schöffenwahl 2023

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht für die Amtszeit von 2024 bis 2028 Personen, die Interesse haben, Schöffe oder Jugendschöffe zu werden. Die Schöffen oder Jugendschöffen nehmen an Verhandlungen am Amtsgericht Weißenburg und am Landgericht Ansbach teil.

Bei dem Amt des Schöffen, bzw. Jugendschöffen handelt es sich um ein verantwortungsvolles Ehrenamt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Wer sich für das Ehrenamt eines Schöffen oder Jugendschöffen interessiert, kann sich mit der Gemeinde oder direkt mit dem Amt für Jugend und Familie am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen in Verbindung setzen.

Alle Informationen dazu gibt es unter www.schoeffenwahl2023.de.