Titel Logo
Polsingen - Der Gemeindebote
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachungen der Gemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen des Bürgermeisters

Bauschuttablagerungen

Manche Menschen sind offensichtlich nicht in der Lage einzusehen, dass Bauschutt nicht einfach in die Natur gekippt werden darf, sondern dass es auch für diese Art von Abfall entsprechende regelkonforme Entsorgungsmöglichkeiten gibt. Anders kann ich es mir nicht erklären, warum, wie aktuell in Trendel, immer wieder wilde Ablagerungen auftauchen. Das ist beileibe kein Kavaliersdelikt und wird ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht. Vielleicht sind diese Umweltsünder wenigstens so intelligent, um sich hinterher auszurechnen wieviel sie sich bei einer legalen Entsorgung gegenüber den zu erwartenden Strafen gespart hätten.

Freilaufende Hunde

Auch hier muss ich zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass Hunde in Waldgebieten grundsätzlich angeleint werden sollten. Ein freilaufender Hund muss nach den gesetzlichen Vorschriften jederzeit unter Aufsicht und abrufbar sein, was jedoch nur Sinn macht, wenn das Tier auch tatsächlich gehorcht. Keinesfalls dürfen Hunde wildlebenden Tiere nachjagen, egal ob sie diese letztendlich wildern oder nicht. Von einem verantwortungsvollen Hundehalter sollte man auf jeden Fall erwarten können, dass sie ihre Vierbeiner nicht in Hecken oder sonstiger Vegetation stöbern lassen.