Die Gemeinde Polsingen hat das Recht, für die nächste Wahlperiode 2024 – 2028 (5 Jahre) eine Person für die Wahl zum Amt des Schöffen vorzuschlagen. Der Schöffe (ehrenamtlicher Richter) übt neben dem berufenen Richter „das Richteramt bei der Strafgerichtsbarkeit der Amts- und Landgerichte in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht“ aus. Das Amt des Schöffen kann ausüben, wer mindestens 25 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist und in der Gemeinde wohnt.
Interessenten für das Amt des Schöffen möchten sich bitte bis spätestens 25. April 2023 in der Gemeinde Polsingen melden.