Bisher erfolgte die Abrechnung der Müllgebühren im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen durch die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt. Die Kommunen erhoben die Gebühren von den Gebührenpflichtigen und führten diese dann in einer Summe an den Landkreis ab. Die Gebührenbescheide hierzu erstellten die Gemeinden im Auftrag und Namen des Landkreises.
Wie uns das Landratsamt im Mai 2022 mitgeteilt hat, wurde dieses Verfahren durch die Regierung von Mittelfranken leider als rechtlich nicht zulässig bewertet. Das hat zur Folge, dass der Landkreis seit Oktober 2022 nacheinander von den Kommunen die Müllgebührenverwaltung übernimmt. Die Umstellung aller betreffenden Kommunen zum gleichen Termin (z.B. Jahreswechsel) ist nach Auskunft des Landratsamtes aus logistischen Gründen leider nicht möglich. Für die Gemeinde Polsingen erfolgt dieser Wechsel nun zum 01.04.2023.
Bitte folgendes beachten!!!
Zum 01. April 2023 ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Polsingen die Zuständigkeit für An- und Abmeldungen, sowie Änderungen des Volumens von Mülltonnen.
Neuer Ansprechpartner ist zukünftig ausschließlich die Müllgebührenverwaltung des Landkreises, erreichbar unter der Telefon-Nr. 09141 902-117 oder 09141 902-102 oder auch per Mail an muellgebuehren.lra@landkreis-wug.de.
Einzig die Ausgabe/Rücknahme/Tausch der Mülltonnen erfolgt noch im Rathaus der Gemeinde Polsingen, da wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die Fahrt zum nächstgelegenen Recylinghof in Treuchtlingen oder Gunzenhausen ersparen möchten. Die Ausgabe/Rücknahme/Tausch erfolgt jedoch nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, der zwingend vorher beim Landratsamt anzufordern ist.
Weitere Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/abfall/gebuehren-satzungen.
Wie läuft die Umstellung ab?
Alle Gebührenpflichtige erhalten von der Gemeinde Polsingen einen Schlussbescheid für die Müllgebühren vom 01.01.-31.03.2023. Diese Bescheide werden voraussichtlich noch im März erstellt.
Da die Müllgebühren immer halbjährlich zu zahlen sind und für das erste Halbjahr 2023 diese Gebühren am 15.02.2023 bereits eingezogen worden sind, ergibt sich für die Gebührenpflichtigen bei der Gemeinde Polsingen ein Guthaben, welches wir entsprechend erstatten.
Alle Gebührenpflichtigen erhalten dann vom Landratsamt für die Zeit ab dem 01.04.2023 einen neuen Gebührenbescheid. Wann genau diese zugestellt werden, kann aktuell noch nicht näher beziffert werden.
Aufgrund der Datenübernahme kann es dabei zu Abweichungen kommen, daher bitten wir die Haushalte und die Gewerbebetriebe, die Tonnenanzahl, Tonnengröße und weiteres zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen.